Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
für alle Arbeitnehmer:innen und Beschäftigte unter Ihnen, die:
- keine Betreuungsmöglichkeit für die Kinder haben und
- vom Arbeitgeber nicht mit Lohnfortzahlung freigestellt werden,
haben wir hier folgende Informationen für Sie:
Finanzielle Nachteile werden aufgefangen, wenn Arbeitnehmer:innen oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Für alle Wuppertaler:innen ist hierfür der LVR (Landschaftsverband Rheinland) zuständig.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Die Schule oder Kindertagesstätte, die das Kind des/der Mitarbeitenden oder des/der selbstständig Tätigen besucht, muss aufgrund behördlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit geschlossen worden sein und das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d. h. dass das Kind höchstens 11 Jahre alt ist) und das Kind muss in der Zeit der Schließung von dem/der Arbeitnehmer:in bzw. dem/der selbstständig Tätigen selbst zu Hause betreut werden, weil eine anderweitige zumutbare Betreuung nicht sichergestellt werden konnte.
Alle vier genannten Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.
Wichtig: Telefonische Auskünfte zu Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung: 0800 9336397 (Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr erreichbar), E-Mail: vwk@lvr.de
Nähere Informationen sind über folgenden Link aufrufbar:
Bei Nicht-Selbstständigen erfolgt die Antragstellung durch den Arbeitgeber. Der Link für die Online-Antragstellung lautet: https://ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Trampenau
Schulleitung