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„Lolli“-PCR-Testverfahren an Grundschulen wird verändert

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich schon den neuesten Mitteilungen aus der Presse entnommen haben, wurde das aktuelle Testverfahren mit den Lollitests kurzfristig geändert.

Die Durchführung der Lollitests wird im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2: Di/Do) beibehalten. Bis 20.30 Uhr am gleichen Tag sollen wir als Schule die Ergebnismitteilung der Poolproben erhalten. Eine Durchführung der PCR-Rückstellproben an die Labore ist nicht mehr vorgesehen.

 Vorgehen bei einem negativ getesteten Pool:

 Schüler*innen eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.

 Vorgehen bei einem positiv getesteten Pool:

 Alle Kinder, die bei der positiven Pooltestung dabei waren, müssen am nächsten Morgen in der Schule einen Schnelltest machen oder einen Bürgertest mitbringen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Bis zum nächsten Pooltestergebnis muss dann an jedem Schultag so ein Schnelltest durchgeführt werden oder an jedem Schultag ein Bürgertestergebnis mitgebracht werden. Das geht so lange so, bis ein Pool wieder negativ ist.

Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend. Alle Schüler*innen eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Testergebnis vorweisen können oder zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.

Daher möchten wir Sie im Falle eines positiven Poolergebnisses bitten,- wenn möglich – einen Bürgertest bei ihrem Kind vor dem Schulbesuch (morgens oder am Vorabend) durchführen zu lassen, um somit Sicherheit für das eigene Kind, aber auch für die Schulgemeinde, herzustellen.

 Vorgehen bei einem positiven Schnelltest:

 Falls der Schnelltest zu Beginn des Unterrichts bei einem*einer Schüler*in positiv ausfällt, muss sich das infizierte Kind unverzüglich in häusliche Isolation begeben.

  • In einem solchen Fall werden wir Sie als Eltern telefonisch benachrichtigen.
  • Bitte stellen Sie sich darauf ein, sodass wir sie auch telefonisch erreichen können und Sie Ihr Kind umgehend abholen müssen.
  • In diesem Fall ist eine Kontrolltestung notwendig. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 CoronaTest/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems. Gemäß Coronabetreuungsverordnung muss das Gesundheitsamt informiert werden.

 https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022

 Im Namen des gesamten Teams der Grundschule Peterstraße

i.V. Sophia Fröhlich