Veröffentlicht am

Masernschutz in der Schule

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

im Oktober 2020 erhielten die Schulen Wuppertals durch das Schulamt Vorgaben zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes. Bis zum 31.07.2021 müssen alle Schüler:innen (und auch alle Mitarbeiter:innen) ihren Impfschutz nachweisen. Ab August 2021 werden nicht nachgewiesene Impfungen namentlich dem Gesundheitsamt gemeldet. Genaueres erfahren Sie in dem Elternbrief, der Ihnen diese Woche über Ihr Kind als Elterninformation übermittelt wird.

Hier stelle ich Ihnen folgende Unterlagen als Download bereit:

  1. Elternbrief vom 01.03.2021
  2. Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?
  3. Nachweis – Bescheinigung zur Vorlage beim Kinderarzt
  4. Informationen des Gesundheitsamtes Wuppertal zum Masernschutzgesetz für Schulen, Stand 02/2020

Bitte bleiben Sie weiter gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Trampenau 
Schulleitung