Neuerungen zur Betreuung
Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. In Bezug auf diese Notfallbetreuung ändern sich folgende Regeln ab dem 23. März 2020:
Wo ein Ganztagesangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
- Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
- Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Hier geht es zum Formular
Bitte reichen Sie bei Bedarf das Formular per E-Mail oder über den Schulbriefkasten ein. Wir nehmen nach Eingang schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf!
Bei Fragen zur Änderung melden Sie sich gerne, wir rufen zurück.
Sabine Trampenau
Schulleitung