Wichtig!
Bitte lesen Sie das beigefügte Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI).
Hier entnehmen Sie, ob Sie zu den Schlüsselpersonen gehören, die im äußersten Notfall Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Wichtig: Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind.
Kinder dürfen unter anderem nicht gebracht werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen.
Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber bei mir als Schulleitung vorgelegt werden, dass Sie Schlüsselpersonen sind.
Sabine Trampenau
Schulleitung