So bewerten wir

Die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Entwicklungen der einzelnen Kinder werden von uns beobachtet, gefördert und gefordert. Um eine qualitativ objektive Beurteilung abgeben zu können, haben wir verbindliche Absprachen getroffen.

Das umfassende Leistungskonzept der OGGS Peterstraße kann bei Bedarf gerne eingesehen werden. Hier nur die wichtigsten allgemeinen Auszüge.

Um die Leistungen unserer Schüler:innen zu beobachten und zu bewerten, bedarf es verschiedener Beurteilungsgrundlagen:

  • mündliche
  • schriftliche
  • praktische
  • soziale

Zunächst erfolgt die Leistungsfeststellung in Klasse 1 im Wesentlichen durch Beobachtungen. Es werden standardisierte und individuelle Testverfahren eingesetzt, um Entwicklungsverzögerungen und Sprachdefizite frühzeitig erkennen und durch Förderung beheben zu können. Die Kinder erhalten Rückmeldung und Bestätigung in Form von Stempeln, Smilies u. a. für geleistete Arbeit. Sie erfahren auf diese Weise eine Wertschätzung ihrer Leistung. Regelmäßig werden auch Formen der Selbsteinschätzung in schriftlicher und mündlicher Form angewandt. Am Ende des ersten und zweiten Schuljahres erhalten die Schüler:innen ein Berichtszeugnis. Dieses enthält Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten und zur Lernentwicklung sowie zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern. Das Versetzungszeugnis von Klasse 2 in Klasse 3 enthält auf Grundlage des Schulkonferenzbeschlusses im 1. Schulhalbjahr des Schuljahres keine Noten.

Zudem wurde entschieden, die Benotung in den Zeugnissen mit dem Zeugnis des 3. Schuljahres zu beginnen. Grundlage für die Leistungsbewertung sind die in den Lehrplänen formulierten fachbezogenen Bewertungskriterien sowie die Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase.

Ab Klasse 3 erfolgt eine Benotung von Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik. In den anderen Fächern können kurze schriftliche Tests hinzukommen, die eine Rückmeldung in Form von Smilies, Punkten o. a. enthalten. Alle Zeugnisse der Klasse 3 enthalten Noten in den einzelnen Fächern sowie die Beschreibung des Leistungsstandes und der erworbenen Kompetenzen in den einzelnen Fächern. Im zweiten Halbjahr wird außerdem das Arbeits- und Sozialverhalten beschrieben.

Das Halbjahreszeugnis in Klasse 4 enthält neben den Noten in den Fächern auch die Schulformempfehlung für die weiterführende Schule.

Beschreibung Arbeits-
und Sozialverhalten
Beschreibung Lernent-
wicklung/Kompetenzen
Benotung
Fächer
Empfehlung weiter-
führende Schule
* Ende des Schuljahres | ** in Form eines Ankreuzbogens/Protokolls
Klasse 1*
Klasse 2*
Klasse 3 / 1. Hj.
Klasse 3 / 2. Hj.
Klasse 4 / 1. Hj.
**
Klasse 4 / 2. Hj.

Unterricht in der Grundschule ist mehr als reine Wissensvermittlung. Gemäß dem in den Richtlinien beschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule kommt neben dem Aufbau einer Wissensbasis der Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen eine tragende Rolle zu. Sie sind gegenüber den fachlichen, inhaltsbezogenen Kompetenzen als gleichwertig anzusehen.

Unterschieden werden dabei die grundlegenden Bereiche:

  • Wahrnehmen und Kommunizieren
  • Analysieren und Reflektieren
  • Strukturieren und Darstellen
  • Transferieren und Anwenden

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer sind verbindliche Kompetenzerwartungen formuliert, die auf der Ebene der prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen festlegen, welche Leistungen von den Schüler:innen am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet werden. So sollen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterlernen geschaffen werden. Die Überprüfung des erreichten Kompetenzniveaus ermöglicht es den Lehrkräften darüber hinaus, rechtzeitig Kinder in ihren Lernentwicklungen zu fördern, die die grundlegenden Kompetenzen bis zum Ende der Schuleingangsphase bzw. bis zum Ende der Klasse 4 noch nicht erreicht haben.

Gemäß § 50 Abs. 3 SchulG NRW soll Schule den Unterricht derart gestalten und Schüler:innen so fördern, dass die Versetzung in die nächsthöhere Klasse der Regelfall ist. Die Erfahrung zeigt, dass es ausgehend von diesem Regelfall aber immer wieder Ausnahmen gibt. Schüler:innen, deren Leistungsstand in einem Fach zum Halbjahr oder zum Ende eines Schuljahres nicht ausreichend ist und/oder die die vorgesehenen Kompetenzen noch nicht erreicht haben, erhalten ab Klasse 1 eine Lern- und Förderempfehlung. Ebenso erhalten Schüler:innen, die besonderer Förderung im Arbeits- und /oder Sozialverhalten bedürfen, eine Lern- und Förderempfehlung.

Aus den fortlaufenden Beobachtungen und Unterrichtsergebnissen können auch Förderpläne für einzelne Schüler:innen entstehen. Diese enthalten neben der Beschreibung des festgestellten Förderbedarfs Förderziele und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele und legen einen vereinbarten Zeitpunkt fest, an dem der Förderplan überprüft wird.