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Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronamaßnahmen ab dem 01.02.2023

Fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg

Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können.

Wegfall von Testungen

Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat entfällt. Die an unserer Schule noch vorhandenen Schnelltests können an die Schüler*innen auf Anfrage auch nach diesem Zeitpunkt noch ausgegeben und verwendet werden – bis die Bestände aufgebraucht sind.

Freiwilliges Maskentragen

In unserer Schule kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; jeder entscheidet eigenverantwortlich.

Es gilt weiterhin der Grundsatz:

Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Wir vertrauen hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehen davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen. Das regelmäßige Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben.

Unsere Bitte an Sie:

Es liegt nach dem Ende der bisherigen Regelungen ab 01.02.2023 in Ihrer Verantwortung als Eltern oder Erziehungsberechtigten, Ihr Kind bei einem positiven Corona-Selbsttest trotzdem in die Schule zu schicken, vorausgesetzt, es ist symptomfrei. Es gibt keine Isolationspflicht mehr und Sie müssen uns theoretisch auch nicht mehr darüber informieren, trotzdem wäre es im Sinne der Gesundheit aller Beteiligten (Schüler*innen, Lehrkräfte, OGS-Mitarbeitende, weiteres Personal) wichtig, uns kurz Bescheid zu geben und Ihr Kind im Zweifelsfall in eigenverantwortlicher Entscheidung zu Hause zu behalten.

Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Grundschule Peterstraße

Downloads:
Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten 
Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler