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Informationen des Gesundheitsamtes: angepasste Maßnahmen bei positiven Fällen an Schulen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

gestern wurden wurden die Wuppertaler Schulen seitens des Gesundheitsamtes, Ressort 305.8, Infektions- und Umwelthygiene, über verschärfte Maßnahmen hinsichtlich der Quarantäne-Anordnungen an Schulen informiert.

In dem Schreiben heißt es u. a.:

“Zurzeit breiten sich weltweit Corona-Virusvarianten mit großer Dynamik aus, auch bei uns in Wuppertal steigen die Fallzahlen mit nachgewiesenen Mutationen. Diese Virusvarianten unterscheiden sich in ihren Erregereigenschaften z. B. in Bezug auf deren Übertragbarkeit, sodass ihre Ausbreitung schwerer einzudämmen ist.” … “Wir reagieren auf diese Entwicklung nun mit angepassten Maßnahmen bei positiven Fällen an Schulen. Um Missverständnisse zu vermeiden möchten wir Sie hiermit darüber informieren.”

An Grundschulen wird wie folgt verfahren:

“Sobald eine positive/r Schüler:in oder Lehrer:in im Klassenraum für einen Zeitraum länger als 30 Minuten anwesend war werden alle Schüler:innen unabhängig von Abstand, Lüftung und Masken quarantänisiert. Lehrkräfte, die FFP2-Masken während des Unterrichts tragen, werden erst quarantänisiert, wenn der Kontakt zu einer infektiösen Person über 90 Minuten betragen hat. Unterhalb dieses Zeitraums kann nur auf eine Quarantäne verzichtet werden, wenn zusätzlich zu dem FFP2-Schutz die Hygieneregeln zu jeder Zeit eingehalten wurden. Bei Tragen eines normalen MNS gilt auch für Lehrkräfte die Regelung einer Quarantäne ab 30 Minuten Kontakt. FFP2-Masken sind nicht für Grundschulkinder ausgelegt, oftmals besteht ein nur unzureichender Sitz und dadurch eine eingeschränkte Schutzwirkung. Dennoch weisen wir daraufhin, dass die Einhaltung von Hygienemaßnahmen sinnvoll und ausdrücklich erwünscht ist.” … “Grundsätzlich gilt, dass im Einzelfall das Gesundheitsamt auch von diesen Vorgaben abweichen kann.” … “Wir empfehlen außerdem, bereits in einem Verdachtsfall betroffene Klassen bzw. Kurse in den Distanzunterricht zu schicken, bis Sie eine Rückmeldung von uns bekommen. Die Mitteilung über das Vorliegen eines positiven Nachweises in einer Klasse bzw. einem Kurs an Eltern der betroffenen Schüler obliegt Ihrem Ermessen (Anm.: Ermessen der Schulleitung). Durch das Gesundheitsamt wird zu diesem Zeitpunkt keine Quarantäne ausgesprochen. Eine Kenntnis von diesem Ergebnis hilft jedoch dabei, mögliche Symptome besser einzuschätzen und private Vorgehensweisen der anderen Kinder in Bezug auf weitere Kontakte zu beeinflussen.”

Wir, das Team der OGGS Peterstraße, bitten Sie deshalb, uns weiterhin umgehend über Corona-Fälle in Ihren Familien, d. h. bei Ihnen zuhause, in Kenntnis zu setzen.

Sollten Erkältungszeichen bei Ihrem Kind zu beobachten sein, schicken Sie es ggf. nicht in die Schule und informieren die Klassenleitung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit herzlichen Grüßen

Sabine Trampenau 
Schulleitung